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Das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen oder Flugausfällen

Das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen oder Flugausfällen

23. Mai 2014
QLD-0811-0076

Kommt dieser Flug verspätet an? © Judith Hoppe

Die Menschen fliegen immer mehr, egal ob zu geschäftlichen oder privaten Zwecken. Dass es bei so vielen Flugbewegungen auch einmal zu Verspätungen oder Flugausfällen kommen kann, ist nicht verwunderlich. Für den Fluggast ist eine Verspätung jedoch meistens sehr ärgerlich. Einerseits, weil ein verspäteter Start in den Urlaub zu Problemen beim Flughafentransfer am Urlaubsort führt oder man andererseits Anschlussflüge vielleicht nicht mehr erreicht. Vielfach kann es zu Verspätungen von mehreren Stunden kommen, bei solch großen Verspätungen haben Fluggäste aber ein Recht auf Entschädigung in verschiedenen Formen.

Die EU-Verordnung 261/2004 ist die Grundlage für Entschädigungszahlungen, wobei der Anspruch bis zu einer Höhe von 600 Euro gehen kann. Diese Verordnung ist seit Februar 2005 in Kraft und ein verbindliches Recht. Sie gilt jedoch nur für Flüge, die innerhalb der EU starten und landen. Wenn der Flug in der EU startet, die Landung jedoch in einem Drittstaat erfolgt, gilt die Verordnung nur, wenn die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat. Während der Verspätungszeit müssen die Fluggäste von der Airline angemessen betreut werden. Das heißt, dass sowohl kostenlose Snacks und Getränke angeboten werden müssen und je nach Wartezeit auch eine Unterbringung im Hotel. Rechtlich gilt eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden als Flugausfall und die Fluggäste können unter bestimmten Umständen eine finanzielle Entschädigung fordern.

Laut Verordnung besteht der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nur dann, wenn die Fluggesellschaft selbst für die Verspätung verantwortlich ist. Besteht die Flugverspätung aufgrund technischer Probleme, so ist die Fluggesellschaft natürlich verantwortlich, da das Flugzeug dementsprechend gewartet werden muss. Auch Überbuchungen gehören zu selbst verschuldeten Problemen. Unvorhergesehen Umstände, wie Wetterkapriolen, politische Ereignisse, Streik oder der Vulkanausbruch in Island fallen nicht in die Verantwortung der Fluglinie, auch nicht die Blockade des Flughafens in Bangkok. Blitzeis am Rollfeld fällt jedoch wieder in die Verantwortung des Flughafens und der Fluglinie, denn diese müssen sich auf winterliche Verhältnisse einstellen.

Die Höhe der Entschädigungszahlungen variiert von Fall zu Fall. Im Entschädigungsrechner von Flightright kann man den entsprechenden Flug unverbindlich prüfen. Der Betrag richtet sich nach der Entfernung in Kilometern und nach der Verspätung. So bekommt der Fluggast

  • bei einem Flug bis 1.500 Kilometer und einer Verspätung ab drei Stunden 250 Euro.
  • bei einem Flug zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro
  • bei einem Flug über 3.500 Kilometer 600 Euro

Entschädigung.

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